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Infos zum Recht in Italien

 

 

Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sollen dabei helfen, Besonderheiten im italienischen Recht zu erkennen und sich mit den einzelnen Themen näher zu befassen. Auf eine fachkundige Beratung im Einzelfall sollte nicht verzichtet werden. Neben Rechtsanwälten und Steuerberatern steht hierfür auch das Team der Schutzgemeinschaft Italien zur Verfügung.

 

Erbschaft und Nachlass:

 

 

Wer in Italien eine Immobilie kauft, wird sich früher oder später auch mit den einschlägigen erbrechtlichen Bestimmungen beschäftigen müssen. In einigen wesentlichen Bereichen weist das italienische Erbrecht deutliche Unterschiede zum deutschen Erbrecht auf, z.B. bei der Testamentserrichtung, dem Abschluss von Erbverträgen, bei der Rechtsnachfolge oder dem Pflichtteilsrecht.

 

Am Anfang wird dabei immer die Frage stehen, welches Erbrecht überhaupt im konkreten Einzelfall gilt. In den häufigsten Fällen wird die Erbfolge dem nationalen Recht des Erblassers unterliegen, d.h. für den Nachlass eines Deutschen in Italien wird meist deutsches Erbrecht gelten. Dies kann im Einzelfall jedoch auch anders sein, insbesondere, wenn der Verstorbene andere Regelungen im Testament getroffen hat.

 

Derzeit fällt in Italien keine Erbschaftssteuer an; der Nachlass ist jedoch möglicherweise in Deutschland zu versteuern. In jedem Fall ist aber in Italien binnen 6 Monaten nach dem Ableben des Erblassers eine Erbschaftssteuererklärung (dichiarazione di successione) abzugeben, die z.B. unbedingt erforderlich ist bei der Veräußerung ererbter Immobilien.

 

Mitunter kann eine Schenkung bereits zu Lebzeiten an Ehegatten oder Kinder sowohl in erbrechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht sinnvoll sein. Versäumnisse bei der Gestaltung der Nachfolge sind nach dem Erbfall meist irreparabel oder können kostspielige Konsequenzen haben.  Auf eine rechtzeitige fachkundige Beratung im Einzelfall sollte daher nicht verzichtet werden.   

 

Wohnsitz und Aufenthalt:

 

 

An die Wahl des Wohnsitzes knüpfen sich bedeutsame rechtliche und steuerliche Folgen, weshalb man sich hierzu rechtzeitig Gedanken machen sollte. Der Erstwohnsitz in Italien ist z.B. mit steuerlichen Vorteilen beim Immobilienerwerb oder bei der Grundsteuer verbunden, andererseits ergibt sich dadurch die unbeschränkte Steuerpflicht in Italien. Im Einzelfall ist daher sorgfältig zu prüfen, was langfristig vorteilhafter ist. Zu beachten ist auch, dass der Wohnsitz Auswirkungen auf die Auszahlung von Renten oder Ruhegeldern haben kann.

 

EU-Bürger haben grundsätzlich das Recht, ihren Aufenthalt in allen EU-Mitgliedsländern zu nehmen. Wer sich allerdings länger als 6 Monate in Italien aufhalten will, muss eine Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno) beim zuständigen Polizeipräsidium (Questura) beantragen. Die Formalitäten können mehrere Wochen in Anspruch nehmen, so dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss, wenn davon z.B. die Arbeitserlaubnis oder eine Berufsausübung abhängen. 

 

Steuerpflicht in Italien:

 

 

Wer seinen Erstwohnsitz in Italien nimmt oder dort an mehr als 183 Tagen einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, unterliegt der Steuerpflicht in Italien und zwar für seine gesamten weltweit erzielten Einkünfte.

 

Die Steuersätze in Italien sind ähnlich denen in Deutschland und betragen progressiv zwischen 23 % und 45 %. Ehegatten-Splitting und manche in Deutschland vertraute Freibeträge gibt es in Italien nicht.

 

Immobilienbesitzer, die in Italien eine Zweitwohnung unterhalten, müssen die Gemeindesteuer IMU (Imposta Municipale) zahlen. Selbst wenn aus der Immobilie keine Einkünfte, z.B. durch Vermietung, erzielt werden, fällt die Steuer an, da dann ein fiktiver Nutzungswert zu versteuern ist.

Diese Steuer entfällt für Immobilienbesitzer mit Erstwohnsitz in Italien.

 

 

Die Steuer ist in Italien Bringschuld, weshalb der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu errechnen und fristgerecht abzuführen hat, ohne dass ein Steuerbescheid ergeht. Säumnisse werden idR mit drastischen Geldstrafen und hohen Verzugszinsen geahndet.  Es empfiehlt sich daher, fachkundigen Rat zu diesem Thema rechtzeitig einzuholen, was Ärger und Kosten ersparen hilft.